Gerade hast du dein Baby im Arm, voller Stolz und Aufregung – doch kaum ist die erste Freude gespürt, schleicht sich die Frage ein: Wie soll ich das finanziell schaffen? Elterngeld bei Selbstständigkeit ist für viele ein komplexes Thema, das schnell überfordert. Anders als bei Angestellten gibt es keinen festen Lohnzettel – du musst nachweisen, wie viel du wirklich verdient hast, wie deine Ausgaben aussehen und welche Gewinne du nach Abzug deiner Betriebskosten erzielt hast. Inmitten von Windelwechseln, Rechnungen und Business-Terminen kann das schnell zur Herausforderung werden. Aber keine Sorge: Mit etwas Planung und dem richtigen Wissen kannst du dir die Unterstützung holen, die dir zusteht – und so diese besondere Zeit mit deinem Kind genießen, ohne finanzielle Sorgen im Hinterkopf.
Das Wichtigste in Kürze
Elterngeld für Selbstständige wird auf Grundlage deines durchschnittlichen Gewinns der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet – dabei zählt nicht der Umsatz, sondern dein Gewinn vor Steuern, und private Entnahmen spielen keine Rolle.
Für einen erfolgreichen Elterngeld-Antrag brauchst du bestimmte Unterlagen wie deinen letzten Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA oder EÜR), Nachweise zur Krankenversicherung und (nach der Geburt) die Geburtsurkunde deines Kindes.
Als Selbstständige*r kannst du zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen – je nachdem, ob du komplett pausierst oder in Teilzeit weiterarbeiten möchtest; letzteres wird beim ElterngeldPlus weniger stark auf den Anspruch angerechnet.
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach dem Geburtsmonat deines Kindes eingereicht werden – sonst verfällt rückwirkend für jeden verspäteten Monat der Anspruch auf Elterngeld unwiederbringlich.
Auch digitale Nomaden können Elterngeld bekommen, wenn sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind, dort eine wirtschaftliche Bindung haben und formell gemeldet bleiben – Tools wie sevDesk, Google Drive oder Postweiterleitungsdienste helfen dir bei Antrag und Kommunikation unterwegs.
Elterngeld bei Selbstständigkeit: So sicherst du dir finanzielle Unterstützung
Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigkeit berechnet?
Wenn du selbstständig arbeitest und Elterngeld beantragen willst, stellt sich schnell die Frage: Wie viel bekommst du eigentlich? Die Berechnung funktioniert anders als bei Angestellten. Während dort meist das monatliche Gehalt aus dem Arbeitsvertrag zählt, richtet sich das Elterngeld bei Selbstständigkeit nach deinem durchschnittlichen Gewinn in einem bestimmten Zeitraum vor der Geburt.
Maßgeblich ist in der Regel dein Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt oder dem Beginn des Mutterschutzes (bei Müttern). Dabei wird der Einkommensteuerbescheid herangezogen, oft ergänzt durch aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Je genauer und transparenter du deine Unterlagen vorbereitet hast, desto reibungsloser läuft der Antrag.
Der Staat ersetzt dir – wie auch bei Angestellten – 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, im Standardfall sind es 65 Prozent. Es gibt einen Mindestbetrag von 300 Euro und ein Maximum von 1.800 Euro im Monat. Du solltest außerdem wissen: Betriebsausgaben werden vom Umsatz abgezogen. Was zählt, ist der Gewinn vor Steuern. Private Entnahmen spielen keine Rolle.
Diese Unterlagen brauchst du für den Elterngeld-Antrag als Selbstständige*r
Damit der Antrag korrekt bearbeitet werden kann, solltest du vorher diese Unterlagen bereitlegen:
- Deinen letzten Einkommensteuerbescheid
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate (z. B. BWA, EÜR)
- Geburtsurkunde des Kindes (nachgereicht)
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Nachweise zur Mutterschaftsleistung (z. B. Krankenkassenbescheinigung)
Je nach Bundesland kann es zusätzliche Anforderungen geben. Informiere dich am besten vorab bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Wie lange haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld?
Grundsätzlich gelten für Selbstständige die gleichen Regeln wie für Angestellte: Du hast für maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld bei Selbstständigkeit, wenn du dir die Monate mit deinem Partner oder deiner Partnerin teilst (mindestens zwei Monate pro Person). Entscheidest du dich für das ElterngeldPlus, kannst du die Laufzeit auf bis zu 28 Monate strecken – bei halbiertem Monatsbetrag, aber mehr Flexibilität.
Was zählt bei Selbstständigen zum maßgeblichen Einkommen?
Beim Elterngeld wird nur dein Einkommen aus deiner selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt – nicht Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder ähnliches. Wichtig ist, dass du den Gewinn nachweist, also deine Einnahmen minus betriebliche Ausgaben. Wenn du mehrere selbstständige Tätigkeiten hast, zählen alle zusammen. Falls du zusätzlich Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen hast, werden diese ebenfalls einbezogen.
Du möchtest möglichst viel Elterngeld bekommen? Dann lohnt es sich, deinen Gewinn im Bemessungszeitraum zu optimieren – z. B. durch das Vorziehen oder Verschieben von Ausgaben. Lass dich dazu idealerweise im Vorfeld von einem Steuerberater beraten.
Elterngeld für Selbstständige: Unterschiede zu Angestellten
Warum du als Selbstständige*r auf die Wahl des Elterngeld-Modells achten solltest
Wenn du als Selbstständige*r Elterngeld bei Selbstständigkeit beantragst, solltest du dir früh Gedanken über das passende Elterngeld-Modell machen. Denn im Vergleich zu Angestellten hast du mehr Gestaltungsspielraum – aber auch mehr Verantwortung. Es gibt das Basiselterngeld, das für maximal 14 Monate gezahlt wird, und das ElterngeldPlus, das sich auf bis zu 28 Monate erstreckt, aber monatlich nur halb so hoch ausfällt.
Als Selbstständige*r hängt deine Entscheidung stark von deiner geplanten Erwerbstätigkeit nach der Geburt ab. Willst du für eine gewisse Zeit komplett pausieren, ist das Basiselterngeld sinnvoll. Möchtest du allerdings in Teilzeit weiterarbeiten – was für viele Selbstständige sinnvoll oder notwendig ist – kann das ElterngeldPlus die bessere Option sein. Es belohnt Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum, ohne dass dir automatisch das komplette Elterngeld gekürzt wird. Wenn du also weiter Einnahmen erzielst, wirkt sich das beim Basiselterngeld negativ auf deinen Anspruch aus. Beim ElterngeldPlus ist die Anrechnung auf das Elterngeld weniger drastisch, was gerade bei schwankendem Einkommen ein Vorteil sein kann.
Auch die Partnerschaftsbonus-Monate solltest du nicht unterschätzen: Wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche) arbeiten, kannst du vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Das setzt allerdings eine gute Planung und klare Kommunikation mit dem Partner oder der Partnerin voraus. Wichtig: Überlege dir schon frühzeitig, wie du deine Arbeit im ersten Jahr nach der Geburt gestalten möchtest – das beeinflusst nicht nur die Wahl des Modells, sondern auch deine gesamte finanzielle Planung.
Ein häufiger Denkfehler: Manche Selbstständige glauben, sie könnten das Modell später einfach wechseln, wenn sie merken, dass es doch nicht passt. Aber beim Antrag legst du dich meist für mehrere Monate fest, ein späterer Wechsel ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Wenn du dir unsicher bist, lohnt sich ein Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle oder mit deinem Steuerberater – je besser du vorbereitet bist, desto flexibler kannst du anschließend agieren.
So stellst du deinen Antrag auf Elterngeld bei Selbstständigkeit richtig
Wann musst du den Elterngeld-Antrag stellen?
Beim Elterngeld bei Selbstständigkeit ist das richtige Timing entscheidend – besonders, weil du die Förderung nicht rückwirkend unbegrenzt bekommst. Wichtig zu wissen: Du musst den Antrag spätestens drei Monate nach dem Geburtsmonat deines Kindes stellen. Sonst verlierst du für jeden verspäteten Monat den Anspruch auf Elterngeld. Beispiel: Wird dein Kind am 10. Mai geboren, musst du den Antrag spätestens bis Ende August einreichen. Wird er erst im September gestellt, bekommst du Elterngeld frühestens ab Juni. Die Monate Mai und eventuell Juni verfallen dann unwiederbringlich.
Ein vorgeburtlicher Antrag ist zwar nicht möglich, aber du kannst dich gut vorbereiten. Plane also frühzeitig: Viele Eltern unterschätzen, wie viel Zeit die Organisation und das Sammeln aller Unterlagen kostet – besonders, wenn du wie viele Selbstständige kein regelmäßiges Einkommen hast oder deine Buchhaltung noch nicht auf Stand ist. Auch deine individuellen Lebensumstände (z. B. Wohnsitz im Ausland, geteilte Elternzeit mit dem Partner) können den Prozess komplexer machen.
Ein weiteres Detail: Der Antrag gilt immer für ganze Lebensmonate deines Kindes, nicht für Kalendermonate. Wenn dein Kind also am 21. eines Monats geboren wird, startet dein Elterngeld-Bezugszeitraum jeweils am 21. des Monats und geht bis zum 20. des Folgemonats. Auch das solltest du bei deiner Planung im Kopf haben – etwa wenn du Einnahmen erzielen wirst, die nur in bestimmten Monaten anfallen.
Das Elterngeld wird nur dann für alle gewünschten Monate ausgezahlt, wenn dein Antrag rechtzeitig und vollständig vorliegt. Reiche daher lieber direkt alles ein, was benötigt wird – dazu zählen vor allem dein Einkommensteuerbescheid, Nachweise über dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und weitere Standardunterlagen. Es lohnt sich, vor der Geburt schon eine Checkliste anzulegen und deine Unterlagen zu ordnen. So kannst du nach der Geburt schnell reagieren und den Antrag ohne unnötigen Stress abschicken.
Wenn du im Ausland unterwegs bist oder nicht weißt, wo du den Antrag stellen musst, solltest du dich zusätzlich informieren – denn der Geburtsort des Kindes oder der aktuelle Wohnsitz kann bestimmen, welche Elterngeldstelle zuständig ist. Für dich als Selbstständige*r mit flexiblem Lebensstil ist es besonders wichtig, vorausschauend zu planen, um keine Monate mit Anspruch verstreichen zu lassen.
Tipps für digitale Nomaden: Elterngeld bei Selbstständigkeit unterwegs managen
Kann ich Elterngeld beziehen, wenn ich im Ausland lebe?
Ja, grundsätzlich kannst du Elterngeld bei Selbstständigkeit auch dann beziehen, wenn du im Ausland lebst – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist, ob du in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist und ob dein Lebensmittelpunkt noch als „inländisch“ gilt. Das ist meist dann der Fall, wenn du in Deutschland gemeldet bist, dort Sozialversicherungsbeiträge zahlst oder hauptsächlich für deutsche Auftraggeber arbeitest.
Wenn du komplett ins Ausland gezogen bist und dich abgemeldet hast, wird es schwieriger. Das Elterngeld ist eine Leistung für in Deutschland lebende Eltern. In der Praxis heißt das: Wenn dein Aufenthalt im Ausland als vorübergehend gilt – etwa im Rahmen einer Reise oder digitalen Auszeit – stehen die Chancen auf Elterngeld gut. Hast du dich dagegen dauerhaft ins Ausland verlagert, besteht meist kein Anspruch mehr. Besonders wichtig: Du musst nachweisen können, dass du in der Bundesrepublik ein soziales oder wirtschaftliches Zentrum hast. Eine deutsche Adresse, laufende Verträge oder Aufträge können dabei helfen.
Wie beeinflusst ein Wohnsitz außerhalb Deutschlands den Anspruch auf Elterngeld?
Ein Wohnsitz außerhalb Deutschlands kann Auswirkungen auf deinen Anspruch haben – aber er schließt ihn nicht automatisch aus. Wenn du in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz lebst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Elterngeld bei Selbstständigkeit erhalten. Grundlage ist die sogenannte EU-Koordinierung der Sozialsysteme. Wichtig ist dann, in welchem Land du oder dein Partner sozialversichert bist.
Wenn du beispielsweise in Spanien lebst, aber in Deutschland selbstständig bist und dort deine Einkünfte machst, zählt weiterhin die deutsche Zuständigkeit – du kannst also Elterngeld beantragen. Lebst du hingegen in einem Staat außerhalb Europas, wird es deutlich komplexer. In vielen Fällen verlierst du dann den Anspruch. Deshalb solltest du dich vor einem längeren Auslandsaufenthalt genau informieren und möglichst mit einer Elterngeldstelle sprechen. Achtung auch bei Doppelwohnsitzen: Entscheidend ist oft nicht, wo du „gerade bist“, sondern wo du offiziell gemeldet und versichert bist.
Elterngeld und Weltreise: Geht das überhaupt?
Eine Weltreise mit Baby und Elterngeld? Klingt verrückt, geht aber – wenn du ein paar Dinge beachtest. Der Anspruch auf Elterngeld bei Selbstständigkeit hängt nicht davon ab, ob du dich in Deutschland aufhältst, sondern ob du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Du musst also während der Bezugsmonate weiterhin als deutsche*r Selbständige*r geführt werden, dein steuerlicher Fokus auf Deutschland liegen und du darfst keine neue steuerliche Bindung im Ausland aufbauen.
Solange du also keinen Wohnsitz im Ausland anmeldest und regelmäßig nachweisen kannst, dass deine wirtschaftliche Basis in Deutschland bleibt, steht deiner Reise nichts im Weg. Wichtig: Du musst jederzeit für Nachfragen der Behörden erreichbar sein – zum Beispiel per E-Mail oder Postanschrift in Deutschland (etwa die Adresse von Familie oder ein professioneller Postweiterleitungsdienst). Plane außerdem genug Zeit für bürokratischen Aufwand und prüfe, ob du während der Reise weiterhin Aufträge in Teilzeit erledigen willst – das beeinflusst die Höhe deines Elterngeldes.
Welche digitalen Tools helfen bei der Elterngeld-Organisation als Selbstständige*r?
Damit du Elterngeld bei Selbstständigkeit auch unterwegs gut organisieren kannst, lohnt sich der Einsatz smarter Tools. Besonders hilfreich sind digitale Buchhaltungssysteme wie Lexoffice, sevDesk oder Sorted. Diese liefern dir saubere BWA und EÜR ohne viel Papierkram – wichtig für einen reibungslosen Antrag.
Für Dokumentenmanagement bieten sich Cloud-Dienste wie Google Drive oder Dropbox an. Dort kannst du Unterlagen wie Steuerbescheide, Versicherungsnachweise oder ausgefüllte Anträge jederzeit abrufen – egal ob du gerade in Thailand im Café sitzt oder in Kanada in einer Blockhütte arbeitest. Als Kommunikationstool mit Behörden oder Steuerberatern hilft ein gut gepflegter E-Mail-Account mit strukturiertem Ordnersystem.
Wenn du deine Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten willst, nutze Tools wie MoneyMoney, Outbank oder Excel-Vorlagen. Sie helfen dir nicht nur beim Antrag, sondern auch bei der Planung deiner Finanzen während der Elternzeit. Tipp zum Schluss: Viele Elterngeldstellen akzeptieren Dokumente mittlerweile in digitaler Form – das spart dir Postwege und beschleunigt die Bearbeitung.
Fazit
Elterngeld bei Selbstständigkeit bietet dir eine wertvolle finanzielle Unterstützung nach der Geburt deines Kindes – vorausgesetzt, du planst vorausschauend und bereitest deinen Antrag sorgfältig vor. Anders als bei Angestellten basiert die Berechnung auf deinem steuerlich nachgewiesenen Gewinn im Bemessungszeitraum vor der Geburt. Daher ist eine saubere Buchhaltung besonders wichtig. Es stehen dir das Basiselterngeld sowie das ElterngeldPlus zur Verfügung, letzteres ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit – ideal für viele Selbstständige.
Beachte die Antragsfristen: Ein verspäteter Antrag kann dazu führen, dass dir Elterngeldmonate verloren gehen. Organisiere also alle nötigen Unterlagen im Voraus, um nach der Geburt schnell reagieren zu können. Auch wenn du als digitale*r Nomade*in im Ausland lebst, kann Elterngeld möglich sein – entscheidend ist dein wirtschaftlicher Schwerpunkt in Deutschland.
Wer digital gut aufgestellt ist, hat klare Vorteile: Online-Buchhaltung und Cloud-Speicherung erleichtern die Antragstellung, besonders unterwegs. Verlasse dich jedoch nicht allein auf digitale Tools – bei Unsicherheiten ist eine Beratung durch die Elterngeldstelle oder einen Steuerberater ratsam.
Kurz gesagt: Je besser du vorbereitet bist, desto stressfreier erhältst du Elterngeld als Selbstständige*r – auch bei flexiblem Lebensstil. Nutze deine Gestaltungsfreiheit gezielt und informiere dich frühzeitig, um alle Stellschrauben optimal zu nutzen.